Wolfratshausen — Es gibt Dokumente, die den Lauf der Geschichte verändern. Die Magna Carta. Das Grundgesetz. Und nun, zumindest nach Einschätzung von Polizeiobermeister Reimund Girwidz, die Dienstvorschrift 47b des Polizeireviers Wolfratshausen.
Das dreiseitige Papier, das Polizeirätin Sabine Kaiser am Freitagmorgen im Rahmen der wöchentlichen Dienstbesprechung vorlegte, regelt im Wesentlichen drei Dinge: erstens die maximale Dauer von Pausen an „externen Verpflegungsstellen" — womit augenscheinlich Yazids Werkstatt und der Imbiss am Marienplatz gemeint sind; zweitens die ordnungsgemäße Befüllung des Streifenwagen-Tankbuchs, das in den vergangenen Monaten „erhebliche Lücken" aufweise; und drittens den Umgang mit privaten Gegenständen im Dienstfahrzeug, namentlich „Zeitschriften, Lebensmittel und persönliche Unterhaltungselektronik."
Girwidz, der während der Verlesung der Vorschrift zunehmend unruhig auf seinem Stuhl hin- und herrutschte, bezeichnete das Regelwerk anschließend als „bürokratischen Wahnsinn" und „den Anfang vom Ende der polizeilichen Handlungsfreiheit." Er sehe sich, erklärte er mit hochrotem Kopf, an seine Zeit in Dortmund erinnert, „wo man wenigstens noch in Ruhe seine Currywurst essen konnte, ohne dafür einen Antrag in dreifacher Ausfertigung zu stellen."
Polizeirätin Kaiser hörte die Einwände ihres Untergebenen mit jener Ruhe an, die Beobachter als ihre charakteristischste Eigenschaft beschreiben. „Die Vorschrift dient der Effizienz und der Transparenz", erklärte sie. „Beides sind Werte, die jedem Beamten am Herzen liegen sollten." Der Blick, der diese Worte begleitete, ließ keinen Zweifel daran, welchen Beamten sie insbesondere meinte.
Hubert, der die dreiseitige Verordnung während der Besprechung in aller Ruhe durchgelesen hatte, faltete sie zusammen, legte sie in die oberste Schublade seines Schreibtischs und sagte: „Interessant." Es war sein einziger Beitrag zur Diskussion und zugleich, so die einhellige Einschätzung im Revier, eine vollkommen ausreichende Zusammenfassung der Lage.
Riedl fragte, ob die Vorschrift auch für das Dienstfahrrad gelte. Die Antwort steht noch aus.
Die Dienstvorschrift 47b tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden laut Polizeirätin Kaiser „dokumentiert."